AGB zu eJunior an Schulen

Mit der Registrierung als eJunior Testcenter verpflichten sich die Schule und alle teilnehmenden Lehrer/innen die in in der Vereinbarung festgelegten Regeln zu respektieren und genau einzuhalten.

Die Lehrer/innen sind zur Geheimhaltung der Fragen verpflichtet, jede Kopie bzw. Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich untersagt und stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.

Die „IT in der Bildung GmbH“ und die Österreichische Computer Gesellschaft stellen den eJunior für alle interessierten Schulen zur Verfügung. Die Vermittlung der Prüfungen durch den Verein erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Die Prüfer/innen sind zwar Mitglieder des Vereins, haben aber mit dem Verein keinen Arbeitsvertrag und auch kein Angestelltenverhältnis.

Als Serviceleistung wird den Schulen im Rahmen der Homepage eine Anmeldemöglichkeit für Prüfungstermine  zur Verfügung gestellt. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung übernimmt der eintragende Lehrer/die eintragende Lehrerin auch die Verantwortung für diesen Prüfungstermin.

Ablauf der Prüfung:
Der Prüfer/die Prüferin, der/die einen Prüfungstermin übernimmt, ist im Normalfall auch Lehrer/in dieser Schule, kann aber auch Lehrer/in einer anderen Schule sein und für diesen Zweck mit der eintragenden Schule zusammenarbeiten. Die Schule verpflichtet sich einen qualifizierten Raum (vgl. Checkliste) zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfungsgebühr und Kosten für die Skills Cards müssen von der Schule kassiert werden. Darüber hinaus sind von der Schule keine Vorarbeiten nötig.

Der Prüfer/die Prüferin hat durch seine/ihre Registrierung über die Internetseite des Vereins direkten Zugang zum Prüfungssystem und übernimmt damit auch die gesamte Verantwortung um den Prüfungsablauf und allfällig weitere Dinge die zur Durchführung der Prüfung nötig sind. Der Prüfer/die Prüferin führt die Prüfung durch und trägt die Daten der Schüler/innen in der elektronischen Skills Card im Internet ein. Die Ergebnisse werden vom Prüfungssystem direkt in die Datenbank (Skills Card) der Kandidat/innen übertragen und dort auch gesichert.
Wenn ein positives Ergebnis in der elektronischen Skills Card eingetragen ist, wird die Ausstellung des Zertifikates unmittelbar eingeleitet. Die Zustellung erfolgt auf dem Postweg (Dauer 2-4 Wochen). Fertige Zertifikate werden von der OCG (Österreichischen Computer Gesellschaft) direkt an die Kandidat/innen (Schüler/innen) versendet.

Lehrer/Lehrerin erhalten nach erfolgter Prüfung eine Auswertung in der die häufigsten Fehler der Kandidat/innen bei der Prüfung (NICHT personifiziert) bekannt gegeben werden.

Mit der Eintragung des Prüfungstermins kennt die Schule diese Bedingungen an und haftet für die Richtigkeit der Daten.

Der „Verein zur Förderung des ECDL an Schulen und in der öffentlichen Verwaltung“ ist laut Statuten seinem Auftraggeber, dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verpflichtet.