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AGB zu
eJunior an Schulen
Mit der Registrierung als
eJunior Testcenter verpflichten sich die
Schule und alle teilnehmenden Lehrer/innen
die in in der Vereinbarung festgelegten
Regeln zu respektieren und genau
einzuhalten.
Die Lehrer/innen sind zur
Geheimhaltung der Fragen verpflichtet, jede Kopie bzw.
Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich untersagt und
stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.
Die
„IT in der
Bildung GmbH“ und die Österreichische Computer
Gesellschaft stellen den eJunior für alle interessierten
Schulen zur Verfügung. Die Vermittlung der Prüfungen durch den Verein erfolgt ausschließlich auf
elektronischem Wege. Die Prüfer/innen sind zwar Mitglieder des Vereins,
haben aber mit dem Verein keinen Arbeitsvertrag und auch kein
Angestelltenverhältnis.
Als Serviceleistung wird den Schulen im Rahmen der Homepage eine
Anmeldemöglichkeit
für Prüfungstermine zur
Verfügung gestellt. Ab dem Zeitpunkt der
Eintragung übernimmt der eintragende Lehrer/die
eintragende Lehrerin auch die Verantwortung für diesen Prüfungstermin.
Ablauf der Prüfung:
Der Prüfer/die Prüferin, der/die einen Prüfungstermin übernimmt,
ist im Normalfall auch Lehrer/in dieser Schule, kann
aber auch Lehrer/in einer anderen Schule sein und für
diesen Zweck mit der eintragenden Schule
zusammenarbeiten. Die Schule verpflichtet sich einen
qualifizierten Raum (vgl. Checkliste) zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfungsgebühr und Kosten für die Skills Cards
müssen
von der Schule kassiert werden. Darüber hinaus sind von der Schule keine
Vorarbeiten nötig.
Der Prüfer/die Prüferin
hat durch seine/ihre Registrierung über die
Internetseite des Vereins direkten Zugang zum
Prüfungssystem und übernimmt damit auch die gesamte
Verantwortung um den Prüfungsablauf
und allfällig weitere Dinge die zur Durchführung der Prüfung nötig sind.
Der Prüfer/die Prüferin führt
die Prüfung durch
und trägt die Daten der Schüler/innen in der elektronischen Skills Card
im Internet ein.
Die Ergebnisse werden vom Prüfungssystem direkt in die
Datenbank (Skills Card) der Kandidat/innen übertragen
und dort auch gesichert.
Wenn ein
positives Ergebnis in der elektronischen Skills Card
eingetragen ist, wird die
Ausstellung des Zertifikates
unmittelbar eingeleitet. Die
Zustellung erfolgt auf dem
Postweg (Dauer 2-4 Wochen). Fertige Zertifikate werden von der OCG
(Österreichischen Computer Gesellschaft) direkt an die Kandidat/innen
(Schüler/innen) versendet.
Lehrer/Lehrerin erhalten nach erfolgter Prüfung eine
Auswertung in der die häufigsten
Fehler der Kandidat/innen bei der Prüfung (NICHT personifiziert) bekannt gegeben
werden.
Mit der Eintragung des Prüfungstermins
kennt die Schule diese Bedingungen
an und haftet für die Richtigkeit der
Daten.
Der „Verein zur Förderung des ECDL an Schulen und in der öffentlichen
Verwaltung“ ist laut Statuten seinem Auftraggeber, dem Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur verpflichtet. |